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Allgemein

Nach dem Abschied von einem geliebten Menschen braucht man Zeit, um mit dem Verlust fertig zu werden. Die Urne wird wie gesetzlich vorgeschrieben, für einen Monat in der sogenannten (nicht zugänglichen) Allgemeinen Nische aufbewahrt. 

Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von einem Monat, während sich die Urne in der 'Allgemeinen Nische' befindet und nicht besucht werden kann, wünschen sich viele Hinterbliebene ein respektvolles Gedenken an den Verstorbene. 

Zu den verschiedenen Möglichkeiten helfen wir Ihnen gern persönlich weiter.

 

Fragen oder Terminvereinbarung

Rufen Sie uns mit Ihren Fragen oder zur Terminvereinbarung an: 0031 53 475 60 50